Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Vertragspartner

Auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kommt zwischen dem Kunden und der C&D Northern Homes AB (vertreten durch Carola Schmidt und Daniel Schmidt, Majringen 44, 94295 Vidsel, Schweden; Organisationsnummer: 559508-2875), nachfolgend „Anbieter“ genannt, der Vertrag zustande.

2. Vertragsgegenstand und Vermittlungstätigkeit

Der Anbieter (C&D Northern Homes AB) betreibt ein hybrides Geschäftsmodell. Die Bereitstellung von Ferienunterkünften erfolgt je nach Kennzeichnung des Objekts in zwei unterschiedlichen Rechtsformen:

  • A. Eigenname (Vermietung von Eigen- oder Mietobjekten): Sofern in der Objektbeschreibung nicht ausdrücklich anders angegeben, vermietet der Anbieter die Ferienunterkunft im eigenen Namen. In diesem Fall kommt der Beherbergungsvertrag direkt zwischen dem Kunden und der C&D Northern Homes AB zustande.
  • B. Fremdname (Vermittlung für dritte Eigentümer): Bei Ferienunterkünften, die in der Objektbeschreibung ausdrücklich als „Vermittlungsobjekt“ oder „im Namen des Eigentümers“ gekennzeichnet sind, tritt der Anbieter ausschließlich als Vermittler (Agentur) von Beherbergungsverträgen auf. Der Beherbergungsvertrag kommt in diesem Fall ausschließlich und direkt zwischen dem Kunden und dem in der Buchungsbestätigung genannten Eigentümer/Vermieter der Immobilie zustande. Die C&D Northern Homes AB wird selbst nicht Vertragspartner des Mietvertrags. Ansprüche aus dem Mietverhältnis (z. B. Mängel am Objekt, Schadensersatz, Rückerstattungen) sind vom Kunden direkt an den jeweiligen Eigentümer/Vermieter zu richten. Die Haftung des Anbieters beschränkt sich hierbei ausschließlich auf die ordnungsgemäße Vermittlung der Unterkunft.

3. Vertragsschluss

Der Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Die Präsentation der Häuser auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar. Erst die Buchung des Kunden (online via Smoobu/Buchungsportal, per E-Mail oder Telefon) stellt ein verbindliches Angebot dar. Der Vertrag ist rechtskräftig, sobald der Anbieter die Buchung schriftlich bestätigt (Buchungsbestätigung) oder eine Anzahlung geleistet wurde.

4. Zahlungsbedingungen & Währungsumrechnung

  • Fälligkeit: Der gesamte Rechnungsbetrag ist spätestens 60 Tage vor Anreise fällig. Bei Buchungen, die weniger als 60 Tage vor Anreise erfolgen, ist der Gesamtbetrag sofort fällig.

  • Zahlungsarten: Vorabüberweisung oder die über das jeweilige Buchungsportal angebotenen Zahlungsdienste.

  • Währungsumrechnung: Die Standardwährung für Abrechnungen ist Schwedische Kronen (SEK). Wünscht der Kunde eine Zahlung in einer anderen Währung (z. B. EUR), muss der Anbieter vor der Rechnungsstellung darüber informiert werden. Die Rechnung wird dann entsprechend in der gewünschten Fremdwährung ausgestellt. Für die Umrechnung wird der tagesaktuelle EZB-Referenzkurs am Tag der Rechnungsstellung zugrunde gelegt. Um Wechselkursrisiken und den damit verbundenen Verwaltungsaufwand abzudecken, erhebt der Anbieter einen Aufschlag von 3,5 % auf den umgerechneten Betrag.

  • Bei Ferienunterkünften, die im Fremdnamen (Vermittlung) gebucht werden, erfolgt die Rechnungsstellung durch den Anbieter ausdrücklich im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Eigentümers. Die Abrechnung der schwedischen Umsatzsteuer (Moms) erfolgt unter der Steuernummer des Eigentümers. Der Anbieter ist vom Eigentümer bevollmächtigt, den Rechnungsbetrag mit schuldbefreiender Wirkung für den Kunden einzuziehen.

    Umsatzsteuerlicher Hinweis: Alle angegebenen Preise verstehen sich als Endpreise inklusive der jeweils gültigen schwedischen Umsatzsteuer (Moms). Bei Eigenobjekten wird die Umsatzsteuer durch den Anbieter abgeführt; bei Vermittlungsobjekten erfolgt die Abführung der Umsatzsteuer durch den jeweiligen Eigentümer der Immobilie nach schwedischem Steuerrecht.

  • Nebenkosten und Strom:

    • Allgemein: Sofern in der Objektbeschreibung nicht anders angegeben, sind die Stromkosten im Mietpreis enthalten.

    • Hus Hammerstrand: Hier erfolgt die Abrechnung nach individuellem Verbrauch (4 SEK/kWh inkl. MwSt.), welcher nach Abreise mit der Kaution verrechnet wird.

    • Villa Hugo: Aufgrund des spezifischen Betriebsmodells wird für die Villa Hugo eine obligatorische Strompauschale in Höhe von 265 SEK pro Tag erhoben. Diese Pauschale ist nicht rabattfähig und wird zusammen mit dem Mietpreis in Rechnung gestellt.

4b. Zahlungsverzug und Rücktritt durch den Anbieter

  • Verzugsfolgen: Wird der Rechnungsbetrag (oder die vereinbarte Kaution) nicht bis zum vertraglich vereinbarten Fälligkeitsdatum vollständig bezahlt, gerät der Kunde automatisch in Zahlungsverzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf.

  • Mahngebühren, Zinsen und Inkasso: Der Anbieter behält sich das Recht vor, Mahnungen zu versenden und Mahngebühren sowie gesetzliche Verzugszinsen (dröjsmålsränta) nach schwedischem Recht (Räntelag (1975:635)) zu berechnen. Zudem ist der Anbieter berechtigt, die offene Forderung an ein Inkassounternehmen zu übergeben. Gesetzliche Mahngebühren und Inkassokosten werden im Rahmen der gesetzlich zulässigen Höchstsätze nach schwedischem Recht (Lag (1981:739) om ersättning för inkassokostnader m.m.) an den Kunden weitergegeben.

  • Rücktrittsrecht des Anbieters: Geht die Zahlung auch nach Setzung einer angemessenen Nachfrist bzw. Mahnung nicht vollständig ein, ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

  • Geltendmachung von Stornogebühren: In diesem Fall erlischt der Anspruch des Kunden auf Bereitstellung der Ferienunterkunft oder Teilnahme am Kurs vollständig. Der Anbieter behält sich das Recht vor, die unter Punkt 7 dieser AGB festgelegten Stornogebühren als Schadenersatz wegen Nichterfüllung vom Kunden einzufordern.

4c. Zuschläge für Dienstleistungen (Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit)

  • Geltungsbereich: Für gesondert gebuchte oder beauftragte Dienstleistungen (z. B. zusätzliche Reinigungsleistungen, Vor-Ort-Services, Transporte oder Betreuungsleistungen), die auf Wunsch des Kunden außerhalb der regulären Arbeitszeiten erbracht werden, behält sich der Anbieter das Recht vor, Zuschläge auf den Basispreis zu erheben.

  • Nacht- und Sonntagsdienste: Für Dienstleistungen, die in der Nacht (zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr) oder an einem Sonntag erbracht werden, wird ein Zuschlag von 50 % auf den vereinbarten Dienstleistungspreis erhoben.

  • Kombination (Sonntags-Nachtarbeit): Sollten die Kriterien für Nachtarbeit und Sonntagsarbeit gleichzeitig erfüllt sein (Dienstleistungen in den Nächten von Samstag auf Sonntag sowie von Sonntag auf Montag zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr), wird ein kombinierter Zuschlag von insgesamt 65 % auf den Basispreis erhoben.

  • Feiertagsdienste (Schwedische „Röda dagar“): Für Dienstleistungen, die an gesetzlichen schwedischen Feiertagen (sogenannten Röda dagar, wie z. B. Mittsommer, Weihnachten, Neujahr oder Ostern) erbracht werden, wird ein Zuschlag von 100 % auf den vereinbarten Dienstleistungspreis erhoben.

  • Ausweisung: Die entsprechenden Zuschläge werden dem Kunden vor der Ausführung der Dienstleistung mitgeteilt und auf der Abrechnung separat ausgewiesen.

5. Kaution

  • Grundsatz: Sofern in der jeweiligen Objektbeschreibung eine Kaution vorgesehen ist, beträgt diese in der Regel 2.500 SEK und dient als Sicherheit für eventuelle Schäden am Inventar oder Gebäude. Für Objekte, bei denen laut Objektbeschreibung keine Kaution erhoben wird, entfallen die nachfolgenden Kautionsregelungen.
  • Zahlungsweise: Die Kaution für das Objekt Hus Hammerstrand muss zwingend vorab überwiesen werden. Bei anderen kautionspflichtigen Objekten kann die Kaution, sofern vorab vereinbart, auch vor Ort hinterlegt werden. Bei einer Abwicklung der Kaution vor Ort wird eine Bearbeitungs- und Servicegebühr in Höhe von 3,8 % des Kautionsbetrags fällig. Diese Gebühr ist nicht erstattungsfähig.

  • Erstattung: Die Rückzahlung einer hinterlegten Kaution erfolgt innerhalb von 10 Tagen nach ordnungsgemäßer Rückgabe und Überprüfung des Ferienhauses auf dasselbe Konto, von dem die Zahlung eingegangen ist (unter Abzug eventueller Stromkosten oder Schäden).

6. Ankunft und Abreise

  • Zeiten: Der Check-in ist ab 16:00 Uhr möglich, der Check-out muss bis spätestens 11:00 Uhr erfolgen. Die Schlüsselübergabe erfolgt kontaktlos über eine Schlüsselbox am jeweiligen Mietobjekt.
  • Zustand bei Abreise: Unabhängig von der gebuchten oder im Mietpreis enthaltenen Endreinigung ist das Objekt vom Gast im besenreinen und ordentlichen Zustand zu hinterlassen. Vor der Abreise muss der Gast sicherstellen, dass:

    • das benutzte Geschirr, Besteck und Töpfe abgewaschen und eingeräumt sind (bzw. der Geschirrspüler eingeräumt ist),

    • der Müll vollständig und ordnungsgemäß gemäß den Vorgaben zur Mülltrennung entsorgt wurde,
    • grobe Verschmutzungen im Haus oder im Außenbereich (z. B. auf der Terrasse) beseitigt wurden.

  • Zusätzliche Reinigungsgebühr: Wird das Objekt nicht in diesem ordentlichen Zustand übergeben und entsteht dem Reinigungsteam dadurch ein nachweisbarer Mehraufwand, behält sich der Anbieter vor, die zusätzlichen Reinigungskosten nach tatsächlichem Aufwand (mindestens jedoch 1.500 SEK) gesondert in Rechnung zu stellen oder mit der Kaution zu verrechnen.
  • Code-Versand: Den Zugangscode für die Schlüsselbox erhält der Kunde ca. 48 bis 72 Stunden vor Anreise per E-Mail oder über den gewählten Buchungskanal, sofern der Rechnungsbetrag sowie die Kaution vollständig beim Anbieter eingegangen sind.

Voraussetzung: Ohne vollständigen Zahlungseingang besteht kein Anspruch auf Aushändigung des Zugangscodes oder den Bezug des Mietobjekts.

7. Stornierung und Umbuchung

Die nachfolgenden Stornierungsbedingungen gelten einheitlich sowohl für Verträge, die im Eigennamen des Anbieters geschlossen wurden, als auch für Verträge, die der Anbieter im Namen und auf Rechnung dritter Eigentümer vermittelt hat. Im Falle einer Stornierung bei einem Vermittlungsobjekt ist der Anbieter ebenfalls berechtigt, die anfallenden Stornogebühren im Namen des Eigentümers einzuziehen und einzufordern.

A. Ferienunterkünfte (reguläre Vermietung)

Bei einem Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden fallen für die Buchung von Ferienunterkünften folgende Stornogebühren an:

  • Bis 61 Tage vor Anreise: Kostenfrei.

  • 60 bis 43 Tage vor Anreise: 30 % des Mietpreises (mindestens 1.500 SEK).

  • 42 bis 15 Tage vor Anreise: 60 % des Mietpreises (mindestens 1.500 SEK).

  • 14 bis 8 Tage vor Anreise: 80 % des Mietpreises (mindestens 1.500 SEK).

  • Ab 7 Tage vor Anreise / Nichtanreise: 100 % des Mietpreises (mindestens 1.500 SEK).

Bei einer erfolgreichen Weitervermietung des Objekts im gebuchten Zeitraum reduziert sich die Gebühr auf eine Bearbeitungspauschale von 1.500 SEK. Umbuchungen von Ferienunterkünften sind bis 7 Tage vor Anreise gegen eine Gebühr von 990 SEK möglich (vorbehaltlich der Verfügbarkeit).

B. Sprachreisen und Kurse

Für die Buchung von Sprachreisen und Kursen gelten aufgrund des organisatorischen Vorlaufs und der Beschaffung von Lehrmaterialien gesonderte Bedingungen:

  • Anzahlung: Die bei der Buchung fällige Anzahlung wird im Falle einer Stornierung durch den Kunden nicht erstattet. Diese dient der Deckung direkt entstehender Fixkosten (z. B. verbindliche Bestellung von Lehrbüchern, Kursmaterialien und administrativer Aufwand).

  • Ab 6 Wochen (42 Tage) vor Kursstart: Bei einer Stornierung bis zu 6 Wochen vor Kursbeginn werden 50 % des verbleibenden Kurs- bzw. Gesamtpreises fällig.

  • Ab 4 Wochen (28 Tage) vor Kursstart / Nichtanreise: Bei einer Stornierung ab 4 Wochen vor Kursbeginn oder bei Nichterscheinen erfolgt keine Rückerstattung mehr; der Kurs- bzw. Gesamtpreis ist zu 100 % zu entrichten.

8. Mitbringen von Haustieren

  • Anmelde- und Genehmigungspflicht: Das Mitbringen von Haustieren (insbesondere Hunden) ist grundsätzlich genehmigungspflichtig und muss bereits bei der Buchung angefragt und vom Anbieter schriftlich bestätigt werden. Es gilt die Regelung der jeweiligen Objektbeschreibung (z. B. maximale Anzahl an Tieren). In Objekten, die explizit als „haustierfrei“ oder „für Allergiker geeignet“ ausgewiesen sind, ist das Mitbringen von Tieren strikt untersagt.

  • Gebühren: Für den erhöhten Reinigungsaufwand wird pro Haustier eine zusätzliche Gebühr erhoben, deren Höhe sich aus der jeweiligen Objektbeschreibung bzw. Preisliste ergibt.

  • Pflichten des Tierhalters:

    • Der Gast ist dafür verantwortlich, dass Haustiere nicht auf Betten, Sofas oder andere Polstermöbel gelangen.

    • Das Tier darf im und am Objekt nicht unbeaufsichtigt gelassen werden, es sei denn, es ist sicher in einer mitgebrachten Transportbox untergebracht und verhält sich ruhig.

    • Hinterlassenschaften des Tieres auf dem Grundstück und im umliegenden Außenbereich des Mietobjekts sind vom Gast unverzüglich und restlos zu entfernen.

  • Haftung für Schäden: Der Gast haftet in vollem Umfang für alle durch das Haustier verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar oder dem Grundstück (z. B. Kratzspuren, Verunreinigungen, Beschädigungen des Gartens). Der Abschluss einer entsprechenden Tierhalterhaftpflichtversicherung wird dringend empfohlen.

  • Vertragsverstoß: Sollten Haustiere ohne vorherige Genehmigung mitgebracht werden oder gegen die oben genannten Halterpflichten verstoßen werden, behält sich der Anbieter das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen. Eine Erstattung des Mietpreises ist in diesem Fall ausgeschlossen. Zudem wird eine pauschale Sonderreinigungsgebühr in Höhe von mindestens 2.500 SEK in Rechnung gestellt; die Geltendmachung weitergehender Schäden bleibt vorbehalten.

9. Mülltrennung und Entsorgung

  • Verpflichtung zur Mülltrennung: Der Gast ist verpflichtet, den während des Aufenthalts anfallenden Abfall nach den in Schweden geltenden gesetzlichen Vorschriften und den spezifischen Vorgaben des jeweiligen Mietobjekts streng zu trennen.

  • Trennsystem vor Ort: Die Ferienunterkünfte sind mit entsprechenden Behältnissen für die getrennte Entsorgung ausgestattet (in der Regel: Restmüll/Brännbart, Bioabfall/Matavfall, Plastik, Papier/Karton, Glas und Metall). Details und eine Anleitung zur korrekten Zuordnung befinden sich im jeweiligen Haus oder der Gästemappe.

  • Pflichten bei Abreise: Bei Urlaubsende bzw. Check-out ist der Müll vom Gast vollständig aus dem Haus zu entfernen und in die dafür vorgesehenen Außenbehälter auf dem Grundstück oder an den dafür vorgesehenen kommunalen Sammelstellen zu entsorgen. Es darf kein Restmüll oder ungeleerte Behältnisse im Haus zurückgelassen werden.

  • Verstoß und Schadensersatz: Wird der Müll gar nicht, unvollständig oder nachweislich falsch getrennt entsorgt, behält sich der Anbieter vor, den entstandenen Mehraufwand für die nachträgliche Sortierung oder den Sonderabtransport pauschal mit 1.500 SEK in Rechnung zu stellen bzw. mit der Kaution zu verrechnen. Höhere Kosten, die dem Anbieter durch Bußgelder der schwedischen Entsorgungsbetriebe wegen Fehlbefüllung entstehen, werden eins zu eins an den Gast weitergegeben.

10. Rauchverbot, Alkohol und Drogen

  • Striktes Rauchverbot: In allen Ferienunterkünften des Anbieters gilt ein absolutes Rauchverbot. Dies gilt für Zigaretten, Zigarren, Pfeifen sowie für E-Zigaretten, Vaporizer und Shishas (Wasserpfeifen).

  • Rauchen im Außenbereich: Das Rauchen ist ausschließlich im Außenbereich (z. B. auf der Terrasse oder im Garten) gestattet, sofern andere Gäste oder Nachbarn dadurch nicht belästigt werden. Der Gast ist verpflichtet, die bereitgestellten Aschenbecher zu nutzen und herabgefallene Asche oder Zigarettenstummel restlos zu beseitigen. Das Entsorgen von glimmender Asche oder Stummeln in den Mülltonnen ist wegen akuter Brandgefahr strengstens untersagt.

  • Alkoholkonsum und Hausfrieden: Der Konsum von Alkohol ist im Rahmen eines üblichen, respektvollen Urlaubsaufenthalts gestattet. Exzessiver Alkoholkonsum, der zu Ruhestörungen, Belästigungen der Nachbarschaft oder der Beschädigung des Eigentums führt, ist untersagt. Die Durchführung von Partys und Junggesellenabschieden ist in den Objekten generell nicht erlaubt.

  • Illegale Drogen und Substanzen: Der Besitz, Konsum sowie der Handel von illegalen Drogen und Betäubungsmitteln nach schwedischem Recht (Narkotikastrafflagen) ist im gesamten Mietobjekt (inklusive Außenbereich und Grundstück) strikt verboten.

  • Vertragsverstoß und Sonderreinigung:

    • Wird im Haus gegen das Rauchverbot verstoßen, wird eine pauschale Sonderreinigungsgebühr (für Ozonbehandlung, Polster- und Gardinenreinigung) in Höhe von mindestens 5.000 SEK fällig. Die Geltendmachung eines höheren tatsächlichen Schadens bleibt vorbehalten.

    • Bei Verstößen gegen das Drogenverbot oder bei massiven Ruhestörungen durch Alkoholmissbrauch ist der Anbieter berechtigt, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung fristlos zu kündigen und den Gast des Hauses zu verweisen. Eine Rückerstattung des Mietpreises erfolgt in diesem Fall nicht. Zudem behält sich der Anbieter das Recht vor, illegale Aktivitäten unverzüglich bei den schwedischen Behörden anzuzeigen.

11. Preisanpassung bei langfristigen Buchungen

  • Anwendungsbereich: Der Anbieter behält sich das Recht vor, den vereinbarten Gesamtpreis bei Verträgen anzupassen, die mehr als 12 Monate im Voraus (Zeitraum zwischen dem Tag der Buchung und dem vertraglich vereinbarten Mietbeginn bzw. Kursstart) getätigt werden.
  • Gründe für eine Anpassung: Eine Preisanpassung ist zulässig, wenn nach Vertragsschluss unvorhersehbare Änderungen bei wesentlichen Kostenfaktoren eintreten, die vom Anbieter nicht beeinflusst werden können. Hierzu zählen insbesondere:

    • staatlich festgelegte Steuern, Abgaben oder Kommunalgebühren (z. B. Erhöhung der schwedischen Mehrwertsteuer/Moms auf Beherbergungsleistungen),

    • Wechselkursschwankungen von mehr als 5 % im Vergleich zum Kurs am Tag des Vertragsschlusses (sofern in Fremdwährung abgerechnet wird),

    • drastische und unvorhersehbare Steigerungen der Energiekosten (Strom und Heizung) auf dem schwedischen Markt (sofern die Stromkosten laut Objektbeschreibung im Preis enthalten sind),

    • oder andere wesentliche, für die Leistungserbringung notwendige Betriebskostenfaktoren.

     

  • Frist und Mitteilung: Eine solche Preisanpassung wird dem Gast spätestens 3 Monate vor Beginn der Leistung (Anreisedatum bzw. Kursstart) schriftlich (per E-Mail) mitgeteilt und begründet.

  • Rücktrittsrecht des Kunden: Beträgt die Preiserhöhung mehr als 8 % des ursprünglichen Gesamtpreises, ist der Kunde berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Änderungsmitteilung kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen werden dem Kunden in diesem Fall vollständig zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

12. Übertragung der Buchung auf Dritte (Ersatzteilnehmer)

  • Grundsätzliche Möglichkeit: Bis zum Beginn der Leistung (Anreisetag oder Kursstart) kann der Kunde verlangen, dass ein Dritter (Ersatzteilnehmer) in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Eine solche Übertragung muss dem Anbieter schriftlich (per E-Mail) mitgeteilt werden.

  • Widerspruchsrecht des Anbieters: Der Anbieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen der Reise/des Kurses nicht entspricht (z. B. mangelnde Sprachvorkenntnisse bei einem Fortgeschrittenenkurs) oder wenn gesetzliche Vorschriften bzw. behördliche Anordnungen dem Eintritt entgegenstehen.

  • Bearbeitungsgebühr und Kosten:

    • Für den administrativen Aufwand des Personenwechsels erhebt der Anbieter eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 490 SEK.

    • Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften der ursprüngliche Kunde und der Ersatzteilnehmer als Gesamtschuldner für den Gesamtpreis sowie für die durch den Wechsel entstehenden Mehrkosten (z. B. bereits auf den Namen des Erstkunden ausgestellte, nicht umbuchbare Dokumente oder Materialien).

13. Winterbedingungen, Schnee und Glätte

  • Eigenverantwortung im Winter: Der Gast nimmt zur Kenntnis, dass die Ferienobjekte in einer Region mit extremen und wechselhaften winterlichen Wetterverhältnissen liegen. Trotz regelmäßiger und sorgfältiger Räumung sowie Streuung können Wege, Parkflächen, Terrassen und Außentreppen aufgrund von plötzlichem Schneefall, Verwehungen oder Eisbildung zeitweise glatt, schneebedeckt oder schwer begehbar sein. Die Nutzung der Außenanlagen erfolgt auf eigene Verantwortung.

  • Haftungsausschluss: Der Anbieter haftet nicht für Verletzungen, Unfälle oder Sachschäden (z. B. am Fahrzeug des Gastes), die durch wintertypische und naturbedingte Umstände entstehen. Hierzu zählen insbesondere Glätte, Eis, herabstürzende Schneemengen oder Eiszapfen von den Dächern (Dachlawinen) sowie eingeschränkte Sichtverhältnisse.

  • Mitwirkungspflichten des Gastes:

    • Der Gast ist verpflichtet, sich den Witterungsverhältnissen entsprechend zu verhalten und stets geeignetes, winterfestes Schuhwerk sowie entsprechende Kleidung zu tragen.

    • Fahrzeuge sind so zu parken, dass sie nicht im Gefahrenbereich von potenziellen Dachlawinen stehen.

    • Extreme, akute Gefahrenstellen (z. B. bedrohliche Eiszapfen direkt über dem Eingangsbereich) sind dem Anbieter oder dem Ansprechpartner vor Ort unverzüglich zu melden. Ein eigenmächtiges Betreten abgesperrter oder ersichtlich ungeräumter Bereiche ist untersagt.

14. Aufsichtspflicht für Kinder

  • Grundsatz: Eltern und Begleitpersonen/Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder. Die Aufsichtspflicht obliegt während des gesamten Aufenthalts (sowohl im Mietobjekt als auch auf dem gesamten Grundstück und in den Außenanlagen) ausschließlich den Eltern bzw. den jeweiligen Begleitpersonen.

  • Besondere Gefahrenquellen: Aufgrund der naturnahen Lage der Objekte wird ausdrücklich auf potenzielle Gefahrenquellen im Außenbereich hingewiesen (z. B. angrenzende Gewässer, steile Böschungen, herabstürzende Schneemengen im Winter oder forstwirtschaftliche Gegebenheiten). Der Anbieter übernimmt keinerlei Haftung für Unfälle oder Verletzungen von Kindern, die auf eine Verletzung der Aufsichtspflicht zurückzuführen sind.

15. Parken und Haftung für Fahrzeuge

  • Nutzung der Parkflächen: Das Parken von Fahrzeugen ist nur auf den dafür ausgewiesenen Parkflächen des jeweiligen Grundstücks gestattet. Ein Stellplatz wird nicht bewacht, und durch die Bereitstellung wird kein Verwahrungsvertrag geschlossen.

  • Haftungsausschluss: Der Anbieter haftet nicht für Schäden, Diebstahl oder Vandalismus an den auf dem Grundstück abgestellten Fahrzeugen (inklusive Anhängern, Schneemobilen, Quads etc.) oder deren Inhalt.

  • Winterrisiko: Es wird nochmals ausdrücklich auf das Risiko von Dachlawinen und herabstürzenden Eiszapfen hingewiesen (siehe Punkt 13). Das Parken erfolgt insoweit auf eigene Gefahr; der Gast hat den Bereich über seinem Fahrzeug vor dem Abstellen eigenständig auf offensichtliche Gefahren von oben zu prüfen.

16. Verbot von Spikes und Schuhkrallen im Innenbereich

  • Schutz der Bodenbeläge: Zum Schutz der Holz- und Fußböden im Innenbereich der Ferienunterkünfte ist das Betreten des Hauses mit Winterschuhen, die mit Metallspikes, Spikestrips oder separaten Schuhkrallen (Broddar) ausgestattet sind, strikt untersagt.

  • Nutzung und Verstoß: Spikes und Schuhkrallen müssen zwingend vor dem Betreten des Wohnbereichs (spätestens in der ausgewiesenen Eingangszone/Flur) abgelegt werden. Bei einer Missachtung dieser Regelung haftet der Gast in vollem Umfang für die Kosten der Reparatur oder des Austauschs der beschädigten Bodenbeläge (z. B. tiefe Kratzer, Löcher).

17. Elektrische Anlagen, Sicherungen und technische Einrichtungen

  • Ordnungsgemäße Nutzung: Die technischen Einrichtungen, elektrischen Anlagen (z. B. Heizung, Sauna, Whirlpool) und Sicherungskästen in den Objekten werden regelmäßig gewartet. Der Gast ist verpflichtet, diese Einrichtungen ausschließlich bestimmungsgemäß und schonend zu nutzen.

  • Eigenmächtige Änderungen: Es ist dem Gast strengstens untersagt, eigenmächtige Veränderungen an den technischen Einstellungen der Heizungsanlage, der Warmwasseraufbereitung oder den zentralen Einstellungen im Sicherungskasten vorzunehmen, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Anweisung des Anbieters vor.

  • Überlastung und Schäden: Das gleichzeitige Betreiben von selbst mitgebrachten, extrem leistungsstarken Elektrogeräten, die zu einer Überlastung des Stromnetzes führen könnten, ist nicht gestattet. Löst der Gast durch unsachgemäße Nutzung oder Überlastung eine Sicherung aus oder verursacht einen Schaden an der Elektrik, hat er die Kosten für den eventuell notwendigen Einsatz eines Elektrikers oder des Vor-Ort-Service zu tragen.

  • Laden von E-Fahrzeugen: Das Laden von Elektro- oder Hybridfahrzeugen über den normalen Haushaltsstrom (Steckdosen im/am Haus) ist wegen akuter Brandgefahr durch Überlastung strikt verboten. Das Laden ist nur an dafür ausdrücklich ausgewiesenen und freigegebenen Ladestationen gestattet (Abrechnung erfolgt separat).

18. Buchung von Aktivitäten und Zusatzleistungen

Bietet der Anbieter über seine Website oder vor Ort Aktivitäten und Touren lokaler Partner an (z. B. Schneemobil-Safaris, Quad-Touren), erfolgt die Buchung und Rechnungsstellung im eigenen Namen des Anbieters (C&D Northern Homes AB). Der Anbieter tritt hierbei als Wiederverkäufer der Leistung auf. Die Durchführung der Touren erfolgt durch den jeweiligen lokalen Partner vor Ort als Erfüllungsgehilfe.

19. Nutzung des Internetzugangs (WLAN)

  • Nutzungsrecht: Sofern im Objekt ein Internetzugang über WLAN bereitgestellt wird, darf dieser vom Gast für die Dauer des Aufenthalts kostenfrei genutzt werden. Ein Anspruch auf eine bestimmte Bandbreite oder ständige Verfügbarkeit besteht nicht (insbesondere bei wetterbedingten Netzwerkausfällen in ländlichen Regionen).

  • Verbot illegaler Nutzung: Der Gast verpflichtet sich, den Internetzugang nicht für rechtswidrige Zwecke zu nutzen. Das Herunterladen oder Teilen urheberrechtlich geschützter Inhalte (z. B. Filesharing, Torrent-Nutze), der Aufruf rechtswidriger Websites sowie der Missbrauch für kommerzielle Zwecke sind strikt untersagt.

  • Freistellung: Der Gast stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter (z. B. Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen) frei, die durch eine rechtswidrige Nutzung des Internetanschlusses während seines Aufenthalts verursacht wurden.

20. Zutrittsrecht des Anbieters

  • Regulärer Zutritt: Dem Anbieter, dem Hauseigentümer oder einem beauftragten Dritten (z. B. Handwerker, Reinigungsteam) ist nach vorheriger rechtzeitiger Absprache oder Ankündigung der Zutritt zum Mietobjekt zu gestatten, wenn dies für Instandhaltungsmaßnahmen, Ablesungen oder die Überprüfung des Objekts notwendig ist.

  • Gefahr im Verzug (Notfall): Bei Gefahr im Verzug (z. B. drohender Frostschaden, Rohrbruch, Feueralarm, akuter Ausfall der Heizungsanlage im Winter) ist der Anbieter oder ein Bevollmächtigter berechtigt, das Ferienhaus zu jeder Tages- und Nachtzeit auch ohne vorherige Ankündigung und in Abwesenheit des Gastes zu betreten.

21. Haftungsbeschränkung bei Ausfällen durch höhere Gewalt

Der Anbieter übernimmt keine Haftung für kurzzeitige, unvorhersehbare Ausfälle oder Einschränkungen der öffentlichen Versorgungsinfrastruktur, die auf höhere Gewalt, extreme Wetterereignisse oder behördliche Maßnahmen zurückzuführen sind und nicht im Einflussbereich des Anbieters liegen. Hierzu zählen unter anderem zeitweise Ausfälle der Stromversorgung, der Wasserversorgung, des Mobilfunknetzes, des Internets oder die Sperrung von öffentlichen Zufahrtsstraßen durch Schneemassen.

22. Haftung

Der Anbieter haftet für die vertragsgemäße Bereitstellung des Objekts. Bei einem Ausfall des Objekts durch höhere Gewalt oder Umstände, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, kann der Anbieter ein gleichwertiges Ersatzobjekt anbieten oder kostenfrei vom Vertrag zurücktreten (vollständige Erstattung bereits geleisteter Zahlungen). Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

23. Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht besteht gemäß dem schwedischen Gesetz über Fernabsatzverträge und Verträge außerhalb von Geschäftsräumen (Lag (2005:59) om distansavtal och avtal utanför affärslokaler, 2 Kap. 11 § 12p) sowie nach europäischem Verbraucherrecht nicht, da es sich um Dienstleistungen im Bereich der Beherbergung und Freizeitgestaltung zu einem spezifisch bestimmten Termin oder Zeitraum handelt.

24. Datenschutz

Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten zur Vertragsabwicklung gemäß der DSGVO und dem schwedischen Dataskyddslagen. Details sind der separaten Datenschutzerklärung auf der Website des Anbieters zu entnehmen.

25. Schlussbestimmungen

  • Sprache: Die Vertragssprache ist Deutsch.
  • Recht: Es gilt das Recht des Landes Schweden. Zwingende Verbraucherschutzrechte des Wohnsitzlandes des Kunden bleiben hiervon unberührt.

  • Gerichtsstand: Als Gerichtsstand gilt der Sitz des Anbieters (Luleå/Älvsbyn, Schweden) als vereinbart, sofern dies gesetzlich zulässig ist.

  • Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.